Zweites Zuhause Sorpesee – Dauercamping ist wie heimkommen

Dauercamping am Sorpesee

Ob in jedem Camping-Vorgarten eine Gartenzwergfamilie wohnt, wissen wir nicht genau. Aber was wir ganz genau wissen ist: Dauercamperinnen und -Camper lieben ihre Wochenend-Wahlheimat am Sorpesee und leben für diese wunderschöne Auszeit zwischen Grillen & Chillen in ihrer „Kolonie“.

Am Sorpesee verzeichnen wir auf insgesamt 10 Hektar Uferareal 700 Dauerstellplätze und ca. 100 so genannte Durchgangs-Campingplätze, die sich auf vier Campingplätzen seit den siebziger Jahren angesiedelt haben. Zwischen den Sunderaner Ortsteilen Amecke und Langscheid hat sich so ein Wochenend- und Urlaubsrefugium entwickelt, das seinesgleichen sucht.

Auf dieser Seite finden Dauercamperinnen und -Camper Informationen und Aktuelles rund um das Campen am Sorpesee.

Informationen über freie Dauerstellplätze können Sie telefonisch bei der Sorpesee GmbH erfragen: 02935/9699015

Preise und Platzordnung Dauercamping am Sorpesee

Platzordnung für die Zeltplätze 2-5 am Sorpesee

Sehr geehrter Campinggast,

herzlich willkommen auf unserem Campingplatz am Sorpesee. Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und angenehmen Aufenthalt. Im Interesse aller Campinggäste bitten wir um Beachtung der nachstehenden Platzordnung. Diese können Sie sich auch hier als PDF-Datei herunterladen.

  1. Es gelten die nach dem Entgeltverzeichnis für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren. Der Parkplatz ist gebührenpflichtig und wird regelmäßig vom Ordnungsamt kontrolliert – bitte vergessen Sie nicht, am Parkscheinautomaten ein Parkticket zu ziehen oder Ihren Jahresparkausweis deutlich sichtbar auszulegen.
  2. Platzruhe/Nachtruhe
    Das Abspielen/Benutzen von Lautsprechern, Musikanlagen, Fernsehern und ähnlichen Geräten ist mit Rücksicht auf die anderen Gäste auf dem Campingplatzgelände nur innerhalb der Ferienhäuser oder Wohnwagen gestattet. Der Ton bzw. die Musik darf nur so laut sein, dass andere Gäste nicht unzumutbar gestört werden – bitte ggf. Türen und Fenster schließen und/oder die Lautstärke drosseln.
    Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr & von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr gilt Platzruhe – in diesen Zeiten sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nacht- bzw. Platzruhe zu stören. Handwerkliche Tätigkeiten, die mit Lärmentwicklung verbunden sind, z.B. Hämmern, Sägen, Bohren, der Gebrauch von Rasenmähern, Laubbläsern u.ä. Geräten, sind nur an Werktagen (Mo-Sa) von 9 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr erlaubt. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter oder Beauftragte Unternehmen der Sorpesee GmbH.
  3. Bitte behandeln Sie die Anlagen und Einrichtungen auf den Campingplätzen schonend – die anderen Gäste werden es Ihnen danken.
  4. Den Weisungen der Verwaltung, des Platzwartes und ggf. des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten – diese Personen nehmen das Hausrecht für die Sorpesee GmbH als Betreiberin der Campingplätze wahr.
  5. Hunde sind auf dem Campingplatz anzuleinen und müssen bei der Verwaltung oder beim Platzwart angemeldet werden. Zum Abkoten müssen die Hunde außerhalb des Platzes gebracht werden – der Hundekot ist vom Halter unverzüglich aufzunehmen und in den Mülltonnen zu entsorgen. Bei Verstößen kann eine Vertragsstrafe von 25 € verhängt werden.
  6. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Zubehör gefährdet oder belästigt werden kann.
  7. Offenes Feuer und das Grillen mit Holzkohle sind aus Brandschutzgründen
  8. Abfälle gehören ausschließlich in die jeweils hierfür vorgesehenen Abfallbehälter, diesestehen im Eingangsbereich der Campingplätze. Bitte unbedingt die Mülltrennung beachten – sonst werden die Behälter nicht geleert und es entstehen Extrakosten, die letztlich alle Camper über die Stellplatzgebühren bezahlen müssen. Sperrmüll bitte nicht auf dem Campingplatz entsorgen, diesen können Sie z.B. zur Firma Eule in Sundern-Selschede bringen – das gilt auch für Elektrogeräte, diese können Sie dort kostenlos entsorgen.
  9. Ruderboote, Kanus und Kajaks müssen bei der Sorpesee GmbH angemeldet werden, bevor sie auf dem Zeltplatz gelagert werden.
    Das Lagern von Booten im Uferbereich ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen (Ruderbootsliegeplätze, Steganlagen) gestattet.
    Surfbretter dürfen ausschließlich auf dem eigenen, gemieteten Wohnwagenstellplatz gelagert werden, nicht davor, daneben oder dahinter und auch nicht im Uferbereich.
    Kajaks und Kanus dürfen auf dem eigenen Wohnwagenstellplatz kostenlos gelagert werden. Sollen sie außerhalb des eigenen Stellplatzes gelagert werden, ist dies nur nach vorheriger Genehmigung durch die Sorpesee GmbH gestattet. In diesem Fall fallen Kosten an.
    Für Kanus, die an den Ruderbootsliegeplätzen gelagert werden sollen, gelten die gleichen Bestimmungen, wie für Ruderboote.
    Boote, Kajaks, Kanus und Surfbretter, die entgegen dieser Platzordnung gelagert werden, können auf Kosten des Eigentümers entfernt und sichergestellt werden. Eine Herausgabe erfolgt dann erst nach Zahlung des entstandenen Aufwands zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 35 €. Die Freizeitordnung des Ruhrverbands und die Gemeingebrauchsverordnung des Regierungspräsidenten Arnsberg in den jeweils gültigen Fassungen sind zu beachten (liegen bei der Verwaltung zur Einsichtnahme aus).
  10. Das Befahren des Campingplatzes mit Kraftfahrzeugen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Platzwart bzw. die Sorpesee GmbH gestattet. Kraftfahrzeuge und Motorräder sind i.d.R. auf den Parkplätzen vor dem Campingplatz abzustellen. Das Waschen von Fahrzeugen auf dem Campingplatzgelände und auf dem jeweiligen Parkplatz ist verboten. Wohnwagen dürfen nur mit umweltverträglichen Mitteln gereinigt werden.
  11. Die Beschäftigten der Sorpesee GmbH und ggf. der Sicherheitsdienst üben das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern und sie des Platzes zu verweisen, falls diese gegen die Platzordnung verstoßen oder dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und/oder im Interesse der Campinggäste erforderlich ist. Eine Erstattung gezahlter Miete bzw. Kaution erfolgt in diesen Fällen nicht. Bei besonders schweren Verstößen wird eine Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.
  12. Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus und Schaustellungen auf dem Platz bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Verwaltung.
  13. Diese Platzordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die bisherige Platzordnung verliert ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

Sundern, den 01.01.2024

gez. Levermann
Geschäftsführer Sorpesee GmbH

Lagerung und Kosten: Surfbretter/SUP-Board, Kanus/Kajak & Ruderboote

Surfbretter/SUP-Boards

  • Die Lagerung ist kostenlos.
  • Surfbretter/SUP-Boards müssen auf dem eigenen Wohnwagen-Stellplatz gelagert werden.
  • Sie dürfen nicht außerhalb davon gelagert bzw. liegen gelassen werden

Kanus & Kajaks

  • Die Lagerung ist kostenlos, wenn Sie auf dem eigenen Wohnwagen-Stellplatz gelagert werden. (nicht davor, dahinter oder daneben)
  • Lagerung außerhalb des eigenen Stellplatzes: 49,00 € pro Jahr. Bitte melden Sie das vorab bei der Sorpesee GmbH.
  • Lagerung an den Ruderbootstangen: 99,00 € für die Sommersaison / 53,00 € im Winter. Bitte melden Sie das vorab bei der Sorpesee GmbH.

Ruderboote

  • Ruderboote müssen an den Ruderbootstangen gelagert werden:. Die Lagerung dort kostet 99,00 € für die Sommersaison / 53,00 € im Winter. Bitte melden Sie das vorab bei der Sorpesee GmbH.

Ihre Ansprechpartnerin bei der Sorpesee GmbH:
Frau Sommer
Tel.: 02935/9699016
E-Mail: sommer@sorpesee.de

Allgemeine Informationen Saisonstellplätze für Wohnwagen am Sorpesee

Sommersaison am Sorpesee: Das Leben rund um den See erwacht und die Natur zeigt sich von ihrer schönsten Seite. Genießen Sie das Camperleben mitten in der Natur am Sorpesee mit einem Saisonstellplatz für Ihren Wohnwagen. Die Stellplätze können von April bis Oktober gemietet werden und befinden sich alle in bester Lage – direkt am Ufer des Sorpesees. Unvergessliche Seemomente: In echt am schönsten.

Kurzinformation Saisonstellplätze

  • Zwei Standorte am Sorpesee (Familiencamping, Nordic Ferienpark)
  • Insgesamt 14 Stellplätze für Wohnwagen (inkl. Vorzelt) in direkter Uferlage

Preise Saisonstellplätze 2024

  • Kosten für eine Saison, von April bis Oktober: 1380,00 € (inkl. Saisonparkausweis)
  • Gilt für zwei Personen aus einem Haushalt und minderjährige Kinder

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Fragen zur Buchung beantwortet Ihnen Frau Ester:

Übersicht Dauercamping-Plätze rund um den Sorpesee

Familiencamping am Sorpesee

194 Dauerstellplätze und verschiedene, buchbare Übernachtungsmöglichkeiten bietet der ganzjährig geöffnete Campingplatz am Ufer der Sorpe für alle, die das echte Campingleben lieben. 21.000 qm beste Seelage und 24/7 echtes Camperleben – ob mit dem Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil oder in einem unserer Mietobjekte. Finden Sie Ihren Lieblingsplatz am Sorpesee.

Weitere Informationen zu diesem Campingplatz

Nordic Ferienpark Sorpesee

Der Nordic Ferienpark ist ein echtes Sahnestückchen am Sorpesee. Die Bucht liegt zentral, auf halber Strecke zwischen den Ortschaften Langscheid und Amecke und beherbergt 80 Dauercamper. Der unverbaute Blick auf den See und der direkte Zugang zum Wasser machen die Lage einzigartig.

Weitere Informationen zu diesem Campingplatz

Naturcamping Sorpesee

24.000 qm Campingareal in fantastischer Uferlage. Hier brechen wir sicher nicht die Zelte ab, denn es winkt ein tolles Naturabenteuer. Neben 164 Dauerstellplätzen bietet der Campingplatz „Naturcamping“ 20 Zeltstellplätze direkt am Seeufer. Eine Nacht unterm Sternenhimmel macht den Kopf frei und zeigt uns deutlich: Manchmal ist weniger einfach mehr. 

Weitere Informationen zu diesem Campingplatz

Campen am Damm

Am Vorbecken des Sorpesees finden Sie einen weiteren Campingplatz: 37.000 qm  in Toplage am Amecker Sorpe-Vorbecken. Für 285 Dauercamper bietet der Platz ganzjährig die Möglichkeit Zeit am Sorpesee zu verbringen.

Weitere Informationen zu diesem Campingplatz

Aktuelles am Sorpesee